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Sensibilisierung Hundehaltende

Die warme Jahreszeit beginnt und lockt mit ihren vielen Sonnenstunden vermehrt wieder Erholungssuchende auf die Wander- und Spazierwege im nahegelegenen Wald oder am Rheinufer. Häufig ist man nicht allein unterwegs und muss sich mit anderen Wegnutzern arrangieren. Mit gegenseitiger Akzeptanz, Toleranz und Rücksichtnahme können alle eine erholsame und unbeschwerte Zeit in der Natur geniessen.

Der Gemeinderat Schwaderloch hat in jüngerer Zeit jedoch gehäuft Meldungen über freilaufende Hunde erhalten und möchte daher hinsichtlich der gesetzlichen Pflichten sensibilisieren. Hundehaltende sind gemäss kantonalem Recht verpflichtet, ihren Hund so zu halten, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder übermässig belästigt werden. Der Hund muss jederzeit unter Aufsicht und Kontrolle gehalten werden. In Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie entlang von Strassen oder Wegen ist zudem das Aufnehmen des Hundekots obligatorisch. Entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten (Robidog) sind mehrfach vorhanden. Im Bereich von Schul-, Sport- und Friedhofanlagen sowie öffentlichen Spiel- und Grünflächen sind Hunde immer an der Leine zu führen (§ 24 des Polizeireglements des Oberen Fricktals).

Vom 01. April 2023 bis 31. Juli 2023 gilt zudem die temporäre, kantonale Leinenpflicht im Wald und am Waldrand. Zu beachten gilt dabei, dass sich Waldrand auch abschnittsweise unmittelbar neben dem Weg entlang des Rheines befindet. Bei Zuwiderhandlungen gegen kommunale oder kantonale Bestimmungen können ferner Bussen ausgesprochen werden. Sollten Verstösse oder Schwierigkeiten im Umgang mit Hunden zunehmen, wird der Gemeinderat zusätzliche Massnahmen prüfen. Bei Bedarf wird die Ausweitung der Leinenpflicht auf dem Gemeindegebiet oder eine Hundeverbotszone an bestimmten Örtlichkeiten in Erwägung gezogen.