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Personelles auf der Gemeindeverwaltung

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Personelles auf der Gemeindeverwaltung

Bauverwaltung Schwaderloch

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Bauverwaltung Schwaderloch

Notfallversorgung-Dienstleistungen

Med Notfall Flyer A4

Neophytensäcke kostenlos auf der Gemeindekanzlei erhältlich

Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, welche die hiesige Natur auf unterschiedliche Wege erreicht haben. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich um invasive Neophyten, die durch ihren üppigen Wuchs einheimische Pflanzenarten verdrängen und die Artenvielfalt dadurch gefährden.

Um die Verbreitung von invasiven Neophyten, wie das Einjährige Berufkraut, die Kanadische Goldrute, den Sommerflieder oder den Kirschlorbeer, zu verhindern, ist es wichtig, die Pflanzen richtig zu entsorgen.

Der Kanton Aargau stellt allen Gemeinden Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können gratis bei der Gemeindekanzlei bezogen und am gleichen Ort wie der Hauskehricht (ohne Gebührenmarke) zur Abholung durch die Kehrichtabfuhr bereitgestellt werden. Eine weitere Möglichkeit zur Entsorgung der vollen Neophytensäcke befindet sich beim Entsorgungsplatz, während den ordentlichen Öffnungszeiten. Dort befindet sich neu ein mit «Neophyten» beschrifteter Container, wo die vollen Säcke ebenfalls abgegeben werden können.

Bei der Gemeindekanzlei können zudem Flyer mit den wichtigsten invasiven Neophyten bezogen werden.

Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv zu bekämpfen und fördern Sie so die einheimische Flora.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.ag.ch/neobiota

Gemeinderat Schwaderloch

Sensibilisierung Hundehaltende

Die warme Jahreszeit beginnt und lockt mit ihren vielen Sonnenstunden vermehrt wieder Erholungssuchende auf die Wander- und Spazierwege im nahegelegenen Wald oder am Rheinufer. Häufig ist man nicht allein unterwegs und muss sich mit anderen Wegnutzern arrangieren. Mit gegenseitiger Akzeptanz, Toleranz und Rücksichtnahme können alle eine erholsame und unbeschwerte Zeit in der Natur geniessen.

Der Gemeinderat Schwaderloch hat in jüngerer Zeit jedoch gehäuft Meldungen über freilaufende Hunde erhalten und möchte daher hinsichtlich der gesetzlichen Pflichten sensibilisieren. Hundehaltende sind gemäss kantonalem Recht verpflichtet, ihren Hund so zu halten, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder übermässig belästigt werden. Der Hund muss jederzeit unter Aufsicht und Kontrolle gehalten werden. In Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie entlang von Strassen oder Wegen ist zudem das Aufnehmen des Hundekots obligatorisch. Entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten (Robidog) sind mehrfach vorhanden. Im Bereich von Schul-, Sport- und Friedhofanlagen sowie öffentlichen Spiel- und Grünflächen sind Hunde immer an der Leine zu führen (§ 24 des Polizeireglements des Oberen Fricktals).

Vom 01. April 2023 bis 31. Juli 2023 gilt zudem die temporäre, kantonale Leinenpflicht im Wald und am Waldrand. Zu beachten gilt dabei, dass sich Waldrand auch abschnittsweise unmittelbar neben dem Weg entlang des Rheines befindet. Bei Zuwiderhandlungen gegen kommunale oder kantonale Bestimmungen können ferner Bussen ausgesprochen werden. Sollten Verstösse oder Schwierigkeiten im Umgang mit Hunden zunehmen, wird der Gemeinderat zusätzliche Massnahmen prüfen. Bei Bedarf wird die Ausweitung der Leinenpflicht auf dem Gemeindegebiet oder eine Hundeverbotszone an bestimmten Örtlichkeiten in Erwägung gezogen.

Vorbereitung auf eine Strommangellage / Blackout

Vorbereitung auf eine Strommangellage / Blackout
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Mitteilung vom Bevölkerungsschutz


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Verlängerung Taxi Gutscheine

Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 11. Januar 2022 beschlossen den Betrieb mit dem Ruftaxi bis am 31.12.2024 zu verlängern.

- Das Ruftaxi-Angebot gilt während sieben Tagen pro Woche, ausserhalb der Busfahrzeiten.
- Die Gutscheine à Fr. 20.00 können während der Öffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
- Es werden maximal drei Gutscheine pro Person und Bezug abgegeben.
- Pro Fahrt und Person darf dem Chauffeur nur ein Gutschein abgegeben werden. Bei Einzelfahrten ist der Restbetrag von Fr. 20.00 direkt dem Chauffeur zu bezahlen.
- Benützen mehrere Personen gleichzeitig das Ruftaxi, dürfen pro Fahrt maximal zwei Gutscheine abgegeben werden. Eine Restzahlung erübrigt sich in diesen Fällen.