Leinenpflicht 01.04-31.07.2025

Leinenpflicht für Hunde gemäss § 21 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (AJSV)

 

Im Frühling brauchen Wildtiere einen besonderen Schutz. Sie sind trächtig oder mit der Brut und Aufzucht ihrer Jungtiere beschäftigt. Vom 1. April 2025 bis 31. Juli 2025 gilt deshalb im Wald und am Waldrand die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.ag.ch/de/verwaltung/bvu/wald/erholungsraum-wald/leinenpflicht.

Informationen

Datum
27. März 2025

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