30. März 2026

gemäss § 21 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (AJSV)

Im Frühling brauchen Wildtiere einen besonderen Schutz. Sie sind trächtig oder mit der Brut und Aufzucht ihrer Jungtiere beschäftigt. Vom 1. April bis 31. Juli 2026 gilt deshalb im Wald und am Waldrand die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.ag.ch/de/verwaltung/bvu/wald/erholungsraum-wald/leinenpflichtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..