Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat sowie Ersatzwahl Gemeindevizepräsident vom 29. November 2026 für den Rest der Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren 1. Wahlgang

20. August 2026

Die Ersatzwahl für ein Mitglied Gemeinderates sowie Ersatzwahl Gemeindevizepräsident für den Rest der Amtsperiode 2026/2029 wurde auf den 29. November 2026 festgelegt.

Der Wahlvorschlag für Kandidaturen muss mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens Freitag, 16. Oktober 2026, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Schwaderloch eingereicht werden. Anmeldeformulare können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf www.schwaderloch.ch heruntergeladen werden.

Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden aber den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Eine stille Wahl ist nicht möglich.

Zudem kann eine Person als Gemeindevizepräsident nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bei einer Ersatzwahl bereits Mitglied der Behörde ist (§ 27a Abs. 2 GPR).

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