Gesamterneuerungswahl des Gemeinderates sowie Gemeindeammanns und Vizeammanns vom 28. September 2025 für die Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren

15. Mai 2025

Am 28. September 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen der fünf Mitglieder des Gemeinderates, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigen des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Schwaderloch bis am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Es wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Stimmen für den Gemeindeammann sowie den Vizeammann sind nur dann gültig, wenn diese auf demselben Wahlzettel gleichzeitig auch die Stimme als Gemeinderat erhalten (§27a Abs. 2a GPR). Für den Gemeinderat, den Gemeindeammann sowie Vizeammann sind im ersten Wahlgang keine stille Wahlen möglich. Es findet zwingend ein Urnengang statt (§ 30b GPR).

Zugehörige Objekte

Name
Anmeldeformular 1. Wahlgang (PDF, 310.33 kB) Download 0 Anmeldeformular 1. Wahlgang