Schwaderloch
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Am 1. Januar 2009 ist die Weisung zur Kontrolle der kleinen Holzfeuerungen bis 70 kW in den Gemeinden des Kantons Aargau in Kraft getreten. Holzfeuerungen, die nicht korrekt betrieben werden oder technische Mängel aufweisen, verursachen relativ hohe Emissionen, insbesondere Feinstaub, Kohlenmonoxid und unverbrannte organische Verbindungen. Die Feuerungskontrolle soll einem schadstoffarmen Betrieb der kleinen Holzfeuerungen sowie der Vermeidung von Reklamationen aus der Nachbarschaft dienen. Deshalb müssen Holzfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 kW ab 2009 visuell kontrolliert werden. Grössere Anlagen unterstehen dem Kanton und werden periodisch gemessen.

Der für die Gemeinde Schwaderloch zuständige Feuerschauer, Herr Markus Hollenstein, wird diese Kontrollen im Auftrage des Gemeinderates durchführen. Er hat eine entsprechende Zusatzausbildung, die ihn für die Vornahme dieser Kontrollen legitimiert, absolviert. Nach einer ersten Kontrolle der Feuerungsanlage werden alle zwei Jahre Überprüfungen vorgenommen, wobei der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu wahren ist.

Der Gemeinderat

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